Dätgen - 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 „Autohof - Mobility-Hub“

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hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung Dätgen hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss gefasst, für das Gebiet südlich des Mühlenbaches und der Bundesautobahn 7, sowie nördlich der Straße „Grotwisch“ und östlich „Steenkamp“ auf den Flurstücken 140, 141 (tlw.), 142 (tlw.), 144 (tlw.) und 146 (tlw.), Flur 4, Gemarkung Dätgen die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 1 aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 13.01.2023 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 2/2023 des Amtes Nortorfer Land erfolgt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Realisierung eines Mobility Hubs.

Die Unterlagen der 2. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor dem Zimmer 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:

montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zusätzlich können Termine zur Einsicht der Unterlagen nach Vereinbarung getroffen werden. Die Planungsunterlagen können auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Nortorf, 05.06.2023
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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