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Geschichte

Von den 17 Gemeinden des Amtes Nortorfer Land unterstanden 14 verwaltungsrechtlich jahrhundertelang dem ehemaligen Amt Rendsburg (1867 aufgelöst), dem Gut Emkendorf oder beiden. Nur Langwedel und Dätgen fallen aus dem Rahmen. Während das alte Langwedel dem Kloster Itzehoe gehörte und die 1975 erworbenen neuen Gebiete früher Teile der Güter Deutsch-Nienhof und Pohlsee waren, wurde Dätgen mehr als ein halbes Jahrtausend von Bordesholm aus verwaltet.

Zwischen 1411 und 1434 - das genaue Jahr ist unbekannt - gelangte ein gewisser Jürgen von Qualen in den Besitz Dätgens. Aber dort blieb es nicht lange, denn im genannten Zeitraum verkaufte der v. Qualen das Dorf an die Augustiner-Chorherren in Bordesholm. Diese waren seinerzeit noch dabei, einen abgerundeten Landbesitz zwischen Neumünster und Kiel zu erwerben. Dätgen als westliches Flankenstück paßte gut in derartigen Bestrebungen hinein. Aber im Zuge der Reformation wurde das Bordesholmer Chorherrenstift 1567 aufgelöst und seine Besitzungen, darunter Dätgen, in das weltliche, bis 1867 bestehende Amt Bordesholm überführt.

Trotz des Wandels der Jahrhunderte: Dätgens Verbindung mit Bordesholm hielt bis 1948. Eine Verwaltungsreform schuf damals die heutigen Ämter bzw. ihre Vorgänger. In diesem Zuge passierte folgendes: Aus dem erst 1888/89 entstandenen preußischen Amtsbezirk Bordesholm wurde das Amt Bordesholm-Land gebildet, jedoch ohne Bordesholm selbst, das nun amtsfreie Gemeinde wurde, und Dätgen, das sich für einen Wechsel zum Nachbaramt Borgdorf entschied. Mit diesem gelangte es 1970 im Zuge einer Gebietsreform an das jetzige Amt Nortorfer Land. Folglich entstand erst vor wenigen Jahrzehnten eine verwaltungsmäßige Verbindung zwischen Nortorf und Dätgen, aber auf seelsorgerischem Gebiet wird das Dorf schon seit der Kirchspielsgründung, also etwa seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, von Nortorf aus betreut. Dieser Ort war für die Dätgener also kein unbeschriebenes Blatt.

Eine weitere Dätgener Besonderheit ist die 1959 im Großen Moor (südlich des Dorfes) in zwei Teilen gefundene, männliche Moorleiche. Strafgefangene entdeckten sie bei Torfarbeiten. Die Leichenteile wurden wahrscheinlich in der Mitte des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts dort versenkt. Es handelte sich um eine übliche germanische Strafe für Ehebruch, Verletzung des Heiligtums oder Mord. Der Kopf des etwa 30jährigen, großgewachsenen Mannes lag rund drei Meter vom Rumpf entfernt. Aus welchem Grund die Enthauptung vollzogen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis, denn der Tod erfolgte schon durch einen Stich ins Herz. Besonders hervorzuheben ist, daß das Haar zu einem sog. Suebenknoten kunstvoll gebunden ist. Die Abbildung einer derartigen Haartracht zeigt auch ein gefangener Suebe auf der Trajanssäule in Rom.

Weiterführende Literatur

  • Karl Wilhelm Struve. Die Moorleiche von Dätgen. Ein Diskussionsbeitrag zur Strafopferthese. In: Offa, Band 24 (1967), S. 33 - 76.
  • Frauke Hildebrandt. Chronik der Gemeinde Dätgen 1243 - 1993. Dätgen 1993.

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