Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

Leistungsbeschreibung

Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

 

Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.


Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

Weiterführende Informationen (extern):
Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

Teaser

Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weiterführende Informationen (extern):
Gütestellen in Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

 

Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Rechtsgrundlage

  • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
  • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Salzmann-Tohsche, Hannelore

Schiedsfrau, Schiedsamtsbezirk 1

zuständig für: Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Groß Vollstedt, Langwedel, Oldenhütten und Warder

  • +49 4392 401221
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Bundtzen, Bernd

Schiedsmann, Schiedsamtsbezirk 2

zuständig für: Nortorf, Gnutz, Krogaspe, Schülp bei Nortorf und Timmaspe

  • +49 4392 840601
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Groth, Heidrun

Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

  • +49 4392 401221
  • +49 1805 101170409
  • E-Mail senden
  • Etage: OG | Zimmer: 208
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