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Dätgen – 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 „Autohof – Mobility-Hub“

  • Amt Nortorfer Land
  • Dätgen
  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dätgen in der Sitzung am 26.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 1 „Autohof – Mobility Hub“ für das Gebiet " südlich des Mühlenbaches und der Bundesautobahn 7, sowie nördlich der Straße „Grotwisch“ und östlich „Steenkamp“ auf den Flurstücken 140, 141 (tlw.), 142 (tlw.), 144 (tlw.) und 146 (tlw.), alle Flur 4, Gemarkung Dätgen und die Begründung werden vom 08.04.2024 bis zum 10.05.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-nortorfer-land.de/herzlich-willkommen/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanung veröffentlicht.

Der Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 enthält eine Bestandsaufnahme und eine Bewertung des Umweltzustandes sowie eine Abschätzung der auf die Planungsinhalte bezogenen Auswirkungen zu den nachfolgenden Schutzgütern:

  • Fläche; Mensch und menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Landschaft; kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen: Die Bestandsaufnahme, Bewertung und Abschätzung erfolgte anhand von Fachgutachten, verbale Darstellungen, vor-Ort-Aufnahme und Bewertung
  • Darstellung von Landschaftsplan sowie von sonstigen übergeordneten Plangrundlagen
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: keine speziellen Maßnahmen erforderlich.
  • Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen: liegt nicht vor - für die Lagerung von LNG und L-CNG ist ab einer Lagermenge von 3 t eine Genehmigung nach der 4. BImSchV erforderlich (Nr. 9.1 im Anhang 1). Das gleiche gilt für die Lagerung von Wasserstoff mit dem gleichen Schwellenwert (Nr. 9.3 im Anhang 1 der 4. BImSchV). Ab einer Lagermenge ab 5 t Wasserstoff fällt die Anlage unter die 12. BImSchV (Störfallverordnung – Anhang 1, Nr. 2.44). Die Anlage wird so konzipiert, dass diese Schwellenwerte nicht überschritten werden. 
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: u.a. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Kreis Rendsburg-Eckernförde untere Denkmalschutzbehörde (Verweis auf archäologisches Interessengebiet), untere Naturschutzbehörde (Verweis auf den Landschaftsplan Dätgen, auf vorhandene Knicks, Kompensationserfordernisse und Baumstandorte), untere Bodenschutzbehörde (Verweis auf den erforderlichen Schutz des Oberbodens und allgemeine Vorgaben des Bodenschutzes, Feststellung, dass im Plangebiet keine Altlasten bekannt sind).

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen unter der oben angegebenen Adresse eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die elektronische Einsichtnahme der Unterlagen ist auch in der Stadtbücherei in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Des Weiteren liegen die zur Veröffentlichung bestimmten Planunterlagen vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus.

Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:

montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Darüber hinaus können Termine zur Einsicht der Unterlagen nach Vereinbarung getroffen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch über bauamt@amt-nortorfer-land.de oder bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung im Zimmer 116 zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nortorf, 28.03.2024

Amt Nortorfer Land
Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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